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   BGH, 15.12.1953 - I ZR 146/52   

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https://dejure.org/1953,220
BGH, 15.12.1953 - I ZR 146/52 (https://dejure.org/1953,220)
BGH, Entscheidung vom 15.12.1953 - I ZR 146/52 (https://dejure.org/1953,220)
BGH, Entscheidung vom 15. Dezember 1953 - I ZR 146/52 (https://dejure.org/1953,220)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Verstoß gegen das Zugabeverbot durch die unentgeltliche Abgabe einer Zeitschrift seitens der Einzelhändler an ihre Kunden - Erhebung der Unterlassungsklage durch Verbände zur Förderung gewerblicher Interessen - Erfordernis eines unmittelbaren zeitlichen Zusammenhangs ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BGHZ 11, 286
  • NJW 1954, 475
  • GRUR 1954, 167
  • DB 1954, 193
 
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Wird zitiert von ... (12)Neu Zitiert selbst (8)

  • BGH, 14.06.1951 - III ZR 97/50

    Neue Gesetze in Revisionsinstanz

    Auszug aus BGH, 15.12.1953 - I ZR 146/52
    Der Bundesgerichtshof hat bereits in BGHZ 2, 324 die Anwendbarkeit eines nach Erlaß des Berufungsurteils ergangenen Gesetzes für den Fall bejaht, daß auf der Grundlage des neuen Gesetzes das Berufungsurteil, wenn auch mit anderer Begründung, aufrecht zu erhalten sei (vgl auch BGHZ 8, 256 für den Fall der Zurückverweisung der Sache in das Betragsverfahren).

    Ob dieser Ansicht uneingeschränkt zu folgen ist, braucht hier nicht entschieden zu werden, da im vorliegenden Fall bereits der in BGHZ 2, 324 ausgesprochene Rechtssatz dazu führt, das neue Gesetz in der Revisionsinstanz zu berücksichtigen, weil dies nämlich, wie noch zu erörtern sein wird, zur Aufrechterhaltung des Berufungsurteils mit - teilweise - abweichender Begründung führt.

  • RG, 10.12.1935 - II 247/35

    1. Erfordert der Begriff der Zugabe, daß sie in untrennbarem zeitlichen und

    Auszug aus BGH, 15.12.1953 - I ZR 146/52
    Der notwendige Zusammenhang zwischen Haupt- und Nebenleistung kann auch dann bestehen, wenn die Zugabe erst nach der Hauptleistung gewährt oder wenn sie vorher gegeben wird (Bestätigung von RGZ 149, 242 [246 ff]; 145, 28 [35]).

    Das Reichsgericht hat wiederholt betont, daß ein räumliches und zeitliches Zusammenfallen von Haupt- und Nebenleistung nicht erforderlich sei, daß der Zusammenhang der beiden Leistungen vielmehr auch dann bestehen könne, wenn die Zugabe erst nach der Hauptleistung gewährt werde oder wenn die Zugabe vorher gegeben werde (RGZ 149, 242 [246 ff]; 154, 28 [35]).

  • BGH, 22.02.1952 - I ZR 117/51

    Urteilsauslegung. Verwirkungseinwand

    Auszug aus BGH, 15.12.1953 - I ZR 146/52
    Hält sich eine zukünftige abweichende Ausführung - hier also die Abweichung in der Inhaltszusammensetzung und Ausgestaltung der Zeitschrift - innerhalb der Grenzen, die nach dem Sinn des Urteils vom Unterlassungsverbot getroffen werden sollen so wird sie von der Rechtskraftwirkung mitumfaßt, ohne daß es insoweit eines besonderen; Ausspruches bedarf (BGHZ 5, 189 [193]).
  • BGH, 26.02.1953 - III ZR 214/50

    Revision. Berücksichtigung neuen Rechts

    Auszug aus BGH, 15.12.1953 - I ZR 146/52
    Im Urteil vom 26. Februar 1953 (BGHZ 9, 101 [BGH 26.02.1953 - III ZR 214/50] ) ist sodann der Bundesgerichtshof (III. Zivilsenat) einen Schritt weiter gegangen und hat - in Abkehr von der Rechtsprechung des Reichsgerichts - grundsätzlich jedes, nach Erlaß des Berufungsurteils erlassene neue Gesetz für anwendbar erklärt, sofern das Gesetz nach seinem zeitlichen Geltungswillen das streitige Rechtsverhältnis erfasse.
  • BGH, 22.12.1952 - III ZR 241/51

    Enteignung und Lastenausgleich

    Auszug aus BGH, 15.12.1953 - I ZR 146/52
    Der Bundesgerichtshof hat bereits in BGHZ 2, 324 die Anwendbarkeit eines nach Erlaß des Berufungsurteils ergangenen Gesetzes für den Fall bejaht, daß auf der Grundlage des neuen Gesetzes das Berufungsurteil, wenn auch mit anderer Begründung, aufrecht zu erhalten sei (vgl auch BGHZ 8, 256 für den Fall der Zurückverweisung der Sache in das Betragsverfahren).
  • BGH, 15.12.1953 - I ZR 168/53

    Zugabeverordnung. Geringwertige Kleinigkeit

    Auszug aus BGH, 15.12.1953 - I ZR 146/52
    Dieser Ausgangspunkt ist rechtlich bedenkenfrei, wie der erkennende Senat in dem - zum Abdruck in der Entscheidungssammlung bestimmten - Urteil vom 15. Dezember 1953 (I ZR 168/53) des näheren dargelegt hat.
  • RG, 23.12.1926 - III 574/26

    Kann das Versprechen und Gewähren von Zugaben im Warenhandel gegen § 4 UnlWG.

    Auszug aus BGH, 15.12.1953 - I ZR 146/52
    Es wird also vorausgesetzt, daß Zeitschriften, die Kunden ohne besondere Berechnung abgeben werden, schon an und für sich eine Zugabe darstellen, mithin also - gleichgültig wie man den Begriff der Zugabe im übrigen umschreiben will, - jedenfalls ein Werbemittel darstellen (sog. Wortreklame RGSt 61, 58).
  • RG, 09.02.1937 - II 162/36

    Verstößt es gegen die Zugabeverordnung vom 9. März 1932, wenn ein Gaswerk durch

    Auszug aus BGH, 15.12.1953 - I ZR 146/52
    Das Reichsgericht hat wiederholt betont, daß ein räumliches und zeitliches Zusammenfallen von Haupt- und Nebenleistung nicht erforderlich sei, daß der Zusammenhang der beiden Leistungen vielmehr auch dann bestehen könne, wenn die Zugabe erst nach der Hauptleistung gewährt werde oder wenn die Zugabe vorher gegeben werde (RGZ 149, 242 [246 ff]; 154, 28 [35]).
  • OLG Stuttgart, 26.07.2007 - 7 U 55/07

    Unberechtigte Gleichnamigkeit von Domainnamen

    (1) Zwar hat die Klägerin keinen Beweis dafür angetreten, dass der Beklagte, der den "letzten Teil" der Verletzungshandlung nicht begangen hat, sich insoweit der Suchmaschine Google (und ihres Betreibers) bewusst und gewollt als Werkzeug bedient hat, um durch Verwendung des Zeichens "(...)" die Kennzeichenrechte der Klägerin zu verletzen, und deshalb als (mittelbarer) Täter haftet (vgl. BGH GRUR 1954, 167, 170 - Kundenzeitschriften; GRUR 1964, 88, 89 f - Verona-Gerät).
  • OLG Stuttgart, 09.08.2007 - 2 U 23/07

    Markenrechtsverletzung durch Keywordwerbung

    (1) Zwar hat die Klägerin keinen Beweis dafür angetreten, dass der Beklagte, der den "letzten Teil" der Verletzungshandlung nicht begangen hat, sich insoweit der Suchmaschine Google (und ihres Betreibers) bewusst und gewollt als Werkzeug bedient hat, um durch Verwendung des Zeichens "pcb-pool" die Kennzeichenrechte der Klägerin zu verletzen, und deshalb als (mittelbarer) Täter haftet (vgl. BGH GRUR 1954, 167, 170 - Kundenzeitschriften; GRUR 1964, 88, 89 f - Verona-Gerät).
  • FG Rheinland-Pfalz, 17.09.2015 - 6 K 1844/13

    Umsatzsteuerliche Behandlung einer Verkaufsförderaktion mit Treuepunkten

    Für den zweckbedingten inneren Zusammenhang der Zugabe mit dem Hauptgeschäft (Akzessorietät) ist ein unmittelbarer zeitlicher Zusammenhang zwischen dem Abschluss des Hauptgeschäfts und der Gewährung der Nebenleistung nicht erforderlich (Hinweis des BFH auf das Urteil des Bundesgerichtshofs - BGH - vom 15.Dezember 1953 I ZR 146/52, BGHZ 11, 286).
  • BGH, 29.09.1965 - Ib ZR 100/63

    Begriff der "Kundenzeitschrift" - Beigabe einer Zeitschrift zu den Einkäufen in

    Der im Falle einer Zuwiderhandlung gegen das Zugabeverbot gegebene Unterlassungsanspruch kann aber gleichwohl auch gegen sie erhoben werden, weil sie in diesem Falle als mittelbarer Täter anzusehen wäre (vgl. BGHZ 11, 286, 297) [BGH 15.12.1953 - I ZR 146/52].

    Der Bundesgerichtshof hatte, diesem früheren Wortlaut entnommen, daß für die Frage, ob eine Zeitschrift als Kundenzeitschrift zu gelten habe, ihr Inhalt maßgebend sei, und daß dieser Inhalt mindestens überwiegend auf die Werbung ausgerichtet sein müsse (BGHZ 11, 286, 294 [BGH 15.12.1953 - I ZR 146/52] - Kundenzeitschrift).

  • BFH, 04.02.1987 - I R 132/83

    Beurteilung von Aufwendungen für Werbeartikel als Geschenke

    Für den zweckbedingten inneren Zusammenhang der Zugabe mit dem Hauptgeschäft (Akzessorietät) ist ein unmittelbarer zeitlicher Zusammenhang zwischen dem Abschluß des Hauptgeschäfts und der Gewährung der Nebenleistung nicht erforderlich (vgl. Urteil des Bundesgerichtshofs - BGH - vom 15. Dezember 1953 I ZR 146/52, BGHZ 11, 286).
  • BGH, 13.02.1961 - I ZR 134/59

    Wettbewerb durch Sondervorteile für den Händler

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  • BGH, 13.07.1959 - I ZR 96/58

    Rechtsmittel

    Auch die Rechtsprechung des Senats hat an dem Erfordernis festgehalten, daß die Gewährung der Zugabe, ohne daß ein unmittelbarer zeitlicher Zusammenhang zwischen der Gewährung der Nebenleistung und dem Abschluß des Hauptgeschäfts bestehen müßte, "in äußerlich erkennbarer Weise Beziehung zu einer Hauptware haben muß" (vgl. BGHZ 11, 286, 289 [BGH 15.12.1953 - I ZR 146/52] - "Kundenzeitschrift").
  • BGH, 18.09.1970 - I ZR 123/69

    Lichdi-Center

    Der Zugabebegriff erfordert die Gewährung der Zuwendung in einer erkennbaren inneren Beziehung zum Erwerb einer Hauptware (BGHZ 11, 286/289 - Kundenzeitschrift).
  • BGH, 07.02.1968 - Ib ZR 6/66
    In der Entscheiöt'.ng BGHZ 11, 286, 289 - Kundenzeitschrift - ist dargelegt, daß es für den Zugabebegriff genüge, aber auch erforderlich sei, wenn die Hingabe der Ware oder Leistung in äußerlich erkennbarer Weise Beziehung zu einer Hauptware habe.
  • BGH, 04.12.1958 - III ZR 10/57

    Feststellungsklagen trotz § 3 Abs. 2 AKG

    Der Übergang von der Leistungs- zur Feststellungsklage im Revisionsverfahren ist hier zulässig, weil diese Änderung auf Grund eines Gesetzes nötig geworden ist, das erst nach Erlaß des Berufungsurteils ergangen ist und sich erkennbar auch auf die hier streitigen Vorgänge erstrecken will (BGHZ 6, 51 [BGH 30.04.1952 - II ZR 124/51] ; 11, 286) [BGH 15.12.1953 - I ZR 167/53] .
  • BGH, 22.02.1967 - Ib ZR 1/65

    Vertrieb einer Fernsehzeitschrift - Kostenlose Weitergabe einer

  • BGH, 08.06.1956 - I ZR 175/54

    Rechtsmittel

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